Eingemeindung nach Göttingen
Roringen wird zum 1. Januar 1973 nach Göttingen eingemeindet. Der Gemeinderat hatte die Eingemeindung im Februar 1970 in einer ausführlichen Stellungnahme zunächst abgelehnt und eine voll ausgebaute Grundschule gefordert, 1971 verhandelte er über Bedingungen wie Ortschaftsrecht und einen eigenen Ortsrat. 1972 stimmt der Rat der Eingliederung im Neugliederungsgesetz einstimmig zu.
Der Gebietsänderungsvertrag wird am 6. November 1972 geschlossen. Er sieht eine Ortschaft Roringen mit eigenem Ortsrat vor, gliedert die Freiwillige Feuerwehr als Löschzug Roringen in die Feuerwehr der Stadt Göttingen ein und macht die Stadt zur Rechtsnachfolgerin der Gemeinde. Das Mitteilungsblatt „Der Monat in Roringen“ erscheint danach nicht mehr.
Quellen
- Der Monat in Roringen Nr. 10, Februar 1970 (Archiv des Roringer Heimatvereins, Nr. 186)
- Der Monat in Roringen Nr. 37, Mai 1972 (Archiv des Roringer Heimatvereins, Nr. 203)
- Der Monat in Roringen Nr. 44, Dezember 1972 (Archiv des Roringer Heimatvereins, Nr. 204)
- Arne Butt: Roringen unter der Stadtherrschaft Göttingens, Studie, Kapitel IV (Archiv des Roringer Heimatvereins, Nr. 226)
Wissensbestand des Roringer Heimatvereins